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1. Vertragsgegenstand Grundlage der Geschäftsbeziehung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer ist die beidseitig geschlossene und unterzeichnete Vertragsvereinbarung. Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur ordnungsgemäßen und fachgerechten Erbringung der Beratungsleistung, die mit Unterzeichnung der Vertragsvereinbarung beginnt. |
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2. Leistungsänderungen Wünscht der Auftraggeber änderungen in der Auftragsleistung, so muss dies schriftlich erfolgen. Die Parteien vereinbaren in diesem Fall eine angemessene Vertragsanpassung hinsichtlich Vergütung und Terminierung. |
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3. Vertragsänderungen Gültigkeit haben ausschließlich die im Vertrag genannten Vereinbarungen. änderungen und Ergänzungen der Vertragsvereinbarung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. |
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4. Vergütung Das Honorar für die Dienstleistung des Auftragnehmers wird zwischen den Parteien schriftlich vereinbart. Der Auftragnehmer hat neben der Honorarforderung Anspruch auf Ersatz der Auslagen. Das Honorar versteht sich zzgl. Spesen und Nebenkosten und zzgl. der gesetzlichen MwSt. Weitere Details zu Vergütung und Zahlungsmodalitäten werden in der Vertragsvereinbarung geregelt. |
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5. Zahlungsbedingungen Alle Forderungen des Auftragnehmers werden mit Rechnungsstellung fällig und sind ohne Abzug innerhalb 8 Tage zahlbar. |
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6. Terminliche Verhinderung der Vertragsparteien Sagt der Auftraggeber einen vereinbarten Beratungstermin weniger als 72 Stunden vor seinem Beginn ab, so ist das volle Honorar als Ausfallgebühr fällig. Bei einer vom Auftraggeber verursachten Absage oder Terminverschiebung trägt er die dem Auftragnehmer bis dahin entstandenen Kosten (Stornogebühren etc.). Sagt der Auftragnehmer einen Beratungstermin ab, so bietet er dem Auftraggeber einen Ausweichtermin an. |
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7. Kündigung Soweit nicht anders vereinbart, kann bei langfristigen Aufträgen jede Partei die Zusammenarbeit zum 30.06. und 31.12. beenden. Es gilt eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Halbjahresende. Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Der Auftraggeber vergütet dem Auftragnehmer die bis zur Wirksamkeit der Kündigung erbrachten Leistungen und ersetzt die bis dahin angefallenen Auslagen. |
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8. Schweigepflicht Der Auftragnehmer verpflichtet sich, über alle ihm bekannt gewordenen geschäftlichen und betrieblichen Angelegenheiten Stillschweigen zu bewahren, auch über das Ende des Auftragsverhältnisses hinaus. |
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9. Schutz des geistigen Eigentums des Auftragnehmers Der Auftraggeber verpflichtet sich, die im Rahmen des Auftrags vom Auftragnehmer gefertigten Berichte, Organisationspläne, Aufstellungen und Berechnungen nur für die vertraglich vereinbarten Zwecke zu verwenden und nicht ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftragnehmers zu publizieren. Soweit Arbeitsergebnisse urheberrechtsfähig sind, verbleibt der Auftragnehmer Urheber. |
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10. Informationstransfer des Auftraggebers Der Auftraggeber stellt dem Auftragsnehmer sämtliche für die Auftragsdurchführung notwendigen Informationen und Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung. |
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11. Aufbewahrung von Unterlagen Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen seiner Beratertätigkeit zur Verfügung gestellten Geschäfts- und Betriebsunterlagen ordnungsgemäß aufzubewahren. |
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12. Rückgabe von Unterlagen Nach Beendigung der vertraglich vereinbarten Beratungsleistung gibt der Auftragnehmer nach schriftlicher Aufforderung des Auftraggebers gewünschte Schriftstücke und Materialien an den Auftraggeber zurück. |
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13. Haftung Schadensersatzansprüche, resultierend aus Gewährleistungsvorschriften, sind auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. |
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14. Salvatorische Klausel Sind einzelne Bestimmungen der Vertragsvereinbarung unwirksam oder nichtig, so hat das nicht die Unwirksamkeit der übrigen Bestimmungen der Vertragsvereinbarung zur Folge. |
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15. Gerichtsstand Gerichtstand ist für beide Parteien der Sitz des Auftragnehmers in Stuttgart. |
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16. Rechtsauswahl Diese Vertragsvereinbarung untersteht dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. |